Leben

2
Jan
2012

Augen zu, Schuss frei!

Seit Anfang Dezember ist das Gesetz zur PID in Kraft. Einen genauen Kriterienkatalog gibt es nicht. Vielmehr sollen Experten den Einzelfall entscheiden. Damit ist die Büchse der Pandora geöffnet.

Still und leise ist am 8. Dezember das neue Gesetz zur erlaubten Selektion menschlichen Lebens durch die Präimplantationsdiagnostik (PID) in Deutschland in Kraft getreten – dennoch weiß bis heute niemand, nach welchen Regeln es wer und wo anwenden wird. Sicher ist nur, dass sich die versammelten Volksvertreter unseres Landes bis zuletzt nicht getraut haben, einen Kriterienkatalog festzulegen, unter welchen Umständen genau menschliches Leben ausgelöscht werden darf. Ist ja auch ganz unangenehm so was – wer will das schon gerne den Behindertenverbänden offiziell mitteilen? Also haben sie das Leben der Ungeborenen nur zum Abschuss frei gegeben, den Abzug drücken sollen lieber andere.

Wie eine neue StVO, deren Regeln niemand kennt

Es ist ein bisschen so, als würden wir eine neue Straßenverkehrsordnung in Kraft treten lassen, aber die neuen Verkehrsregeln niemandem mitteilen. Stattdessen sollen dann Experten den Einzelfall begutachten und die Ampel wahlweise auf Rot oder Grün stellen. Ein Chaos und eine Unsicherheit, die niemand im Straßenverkehr so hinnehmen würde – aber wenn es um ungeborene Kinder geht, ist es offenbar möglich. Bislang stehen noch nicht einmal die Kommissionen fest. Nicht, wie viele es geben wird, nicht, wo sie sitzen werden und auch nicht, wer darin sitzen wird. Allesamt nicht unwesentliche Details. Ein Offenbarungseid der Politik, dass sie nicht wagt, grundlegende Fragen nach der Existenz menschlichen Lebens selbst zu entscheiden, und dies lieber an Experten abgibt, die keinerlei demokratische Legitimation besitzen.

Und ach wie praktisch für die Befürworter der PID-Selektion, dass die genaue Ausformulierung der umsetzenden Verordnung und die Besetzung der Kommissionen unter Federführung des PID-Befürworters Daniel Bahr im Gesundheitsministerium ausgearbeitet werden. Man darf gespannt sein, wie ausgewogen die Einzelfallbetrachtungen sein werden, da die Ethikkommissionen in den PID-Zentren angesiedelt sein sollen, die mit jedem positiv entschiedenen Fall Geld verdienen und mit jedem abgelehnten Fall keines. Es erinnert stark an die Situation in der Abtreibungsberatung, wo etwa Organisationen wie Pro Familia die angeblich neutrale Schwangerenberatung durchführen und eine Etage höher an den Abtreibungen Geld verdienen. Auch in der Debatte wurde einst vom Extremfall her argumentiert, während man die Abtreibung in der Praxis zum Normalfall hat verkommen lassen, bei der die Scheinvergabe nur noch eine Formalität ist.
Die engen Grenzen werden nirgendwo eingehalten

Gleicher Automatismus ist bei der PID zu erwarten. Wer Anschauungsunterricht braucht, darf gerne einen Blick in die Länder werfen, wo sie bereits praktiziert wird: Nirgendwo sind die anfänglich engen Grenzziehungen auf wenige, schwere Krankheiten und Behinderungen eingehalten worden.

Wie soll es auch funktionieren? Denn bei jeder PID bekommt man zusätzlich eine Fülle an Ergebnissen, die man gar nicht explizit angefragt hatte. Soll der Arzt einen Teil seines Wissens den Eltern verschweigen und darf er das überhaupt? Und wenn man schon die Möglichkeit hat, warum nicht gleich mitentscheiden, ob man es mit einem Jungen oder einem Mädchen im Reagenzglas versucht? Wir werden übrigens niemals erfahren, was der Arzt den Eltern tatsächlich mitgeteilt hat, denn das fällt unter die ärztliche Schweigepflicht. Alles was bleibt, ist die vermutlich anonymisierte Statistik der PID-Zentren, in die wir alle vier Jahre einmal Einsicht nehmen dürfen. Dann ist das Kind aber schon in den Brunnen gefallen – oder wahlweise mit Wunschgeschlecht und -augenfarbe bereits auf der Welt.

Erschienen auch auf theeuropean.de
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